Kirchgeld

Liebe Gemeindeglieder,

schön, dass Sie sich die Zeit nehmen, sich auf diesem Wege intensiver zum Kirchgeld zu informieren.

Für die vielfältigen Aufgaben, die die Ev.-Luth. Laurentiuskirchgemeinde Dresden-Trachau zu erfüllen hat bzw. die wir uns selbst gestellt haben, braucht die Kirchgemeinde Ihre Unterstützung. Das Kirchgeld bildet dabei einen wesentlichen Pfeiler für ein vielfältiges und alle ansprechendes Gemeindeleben. Damit erfüllt die Kirchgemeinde zudem auch eine durch die Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen auferlegte Verpflichtung, nach der das Kirchgeld durch einen schriftlichen Bescheid zu erheben ist.

Nachfolgend finden Sie einige weitergehende Informationen zu der Bedeutung und den rechtlichen Grundlagen für diese Form der Kirchgelderhebung.

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens hat am 23. Oktober 1990 das Kirchensteuergesetz – KStG erlassen. § 2 Abs. 1 Satz 4 dieses Gesetzes ist die Grundlage dafür, dass neben der Kirchensteuer auf Einkommens- bzw. Lohnsteuer (sogenannte „Landeskirchensteuer“) das Kirchgeld als „Ortskirchensteuer“ mit gestaffelten Beträgen erhoben wird. Im Unterschied zur „Landeskirchensteuer“ kommt das Kirchgeld voll und ganz unserer und damit Ihrer Kirchgemeinde zu gute.

Die Verordnung zum Kirchensteuergesetz (Kirchgeldordnung – KiGO) begründet für die Kirchengemeinden daraufhin das Recht, Kirchgeld zu erheben. Auf Antrag kann dabei die gezahlte Landeskirchensteuer auf die Pflicht zur Zahlung des Kirchgeldes angerechnet werden. Mit dem Antrag auf Befreiung vom Kirchgeld ist dann die gezahlte Kirchensteuer glaubhaft zu machen, z. B. mit der Vorlage des die Zahlung bestätigenden Steuerbescheids. Grund dafür ist der Datenschutz. Die von den Finanzämtern einbehaltenen Landeskirchensteuern werden zwar an die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsen weitergegeben, jedoch erfährt die Landeskirche nicht, welche Einnahmen jeder Einzelne hat und wieviel Kirchensteuer folglich gezahlt worden sind.

Zur Ausführung dieser Verordnung hat das Landeskirchenamt am 30. September 2003 eine Verwaltungsvorschrift erlassen. Die wesentlichen Inhalte dieser Verwaltungsvorschrift (VwVKiG) sind:

  • Der Erhebungszeitraum für das Kirchgeld ist das Kalenderjahr.
  • Kirchgeldpflichtig ist jedes Kirchgemeindeglied ab Vollendung des 16. Lebensjahres, das eigene Einnahmen hat.
  • Zu den kirchgeldpflichtigen Einnahmen gehören alle Einkünfte, also Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit, aus Vermietung etc. sowie sonstige Einkünfte, Renten, Stipendien, laufende soziale Unterstützungen, Unterhalt, aber auch freiwillige Zuwendungen etc.
  • Das Kirchgeld fließt vollständig unserer Kirchgemeinde zu und kann für alle Aufgaben in der Gemeinde genutzt werden.
  • Das Kirchgeld wird durch Bescheid erhoben, auch wenn sich dieses Wort nicht im Kirchgeldschreiben findet.
  • Gegen den Kirchgeldbescheid kann innerhalb eines Jahres nach Zugang Einspruch beim Pfarramt der Ev.-Luth. Laurentiuskirchgemeinde Dresden-Trachau erhoben werden; der Einspruch soll begründet werden.
  • Wird das Kirchgeld nicht gezahlt, kann eine Erinnerung erfolgen, die auch wiederholt versandt werden kann.
  • Wer das Kirchgeld nicht zahlt, muss zwar nicht mit dem Gerichtsvollzieher rechnen, aber viele wertvolle und hilfreiche Tätigkeiten können dann nicht oder nicht angemessen erfüllt werden; ebenso ist die Zahlung des Kirchgeldes Voraussetzung für die Übernahme kirchlicher Ämter und die Teilnahme an kirchlichen Wahlen.
  • Wer vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist, Kirchgeld zu zahlen, kann einen Antrag auf Stundung oder Erlass des Kirchgeldes stellen, über den der Kirchenvorstand entscheidet.

Vielen Dank für Ihr Interesse. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Ausführungen den Rahmen und die Bedeutung des Kirchgeldes für unsere Kirchgemeinde gebührend erläutert haben.

Die zitierten Rechtsvorschriften finden Sie unter www.evlks.de/landeskirche/kirchenrecht/rechtssammlung/17665.html.

Wenn Sie Hinweise oder weitergehende Fragen haben, können Sie nähere Informationen den häufigen Fragen entnehmen oder sich an Pfarrer Thomas Markert, (kg.dresden_laurentius@evlks.de) wenden.

Für den Kirchenvorstand

Dr. Florian Reißmann, Vorsitzender

Pfarrer Thomas Markert, Stellvertr. Vorsitzender