Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO) für Friedhöfe der Ev.-Luth. Laurentiuskirchgemeinde Dresden-Trachau
Aufgrund von § 2 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 13 Abs. 2 Buchstabe a und 43 der Kirchgemeinde-ordnung der Ev.- Luth. Landeskirche Sachsens (KGO) vom 13. April 1983 (Amtsblatt Seite A 33 in der jeweils geltenden Fassung) und § 12 Absatz 1 der Rechtsverordnung über das kirchliche Friedhofswesen in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (Friedhofsverordnung - FriedhVO) vom 9. Mai 1995 hat die Ev.-Luth. Laurentiuskirchgemeinde Dresden-Trachau die folgende Gebührenordnung für ihre Friedhöfe beschlossen, welche hier auch als Download verfügbar ist:
§ 1 Allgemeines
Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie für sonstige in § 8 aufgeführte Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.
§ 2 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner der Benutzungsgebühr ist
- wer die Bestattung oder sonstige gebührenpflichtige Leistung nach dieser Ordnung beantragt oder durch ihm zurechenbares Verhalten ausgelöst hat
- wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erworben oder verlängert hat
- wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.
(2) Gebührenschuldner der Verwaltungsgebühr ist
- wer die Verwaltungshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird
- wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.
(3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
§ 3 Entstehen der Gebührenschuld
Die Gebührenschuld entsteht
- für Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der jeweiligen gebührenpflichtigen Leistung
- für Grabnutzungsgebühren sowie Friedhofsunterhaltungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechtes für die gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte oder mit der Festlegung der Verlängerung des Nutzungs- rechtes für den Zeitraum der gesamten Verlängerung der Grabstätte
- für Bestattungsgebühren mit der Bestattung
- für Verwaltungsgebühren mit der Vornahme der Verwaltungshandlung.
§ 4 Festsetzung und Fälligkeit
(1) Die Gebühren werden nach Bekanntgabe des schriftlichen Gebührenbescheids fällig und sind innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist an die Friedhofskasse zu entrichten.
(2) Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entsprechender Sicherheiten können Bestattungen nicht verlangt werden.
(3) Nutzungsgebühren sowie Gebühren für Gemeinschaftsgräber werden für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben.
(4) Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird die Friedhofsunterhaltungsgebühr für einen Zeitraum von zwei Jahren im Voraus festgesetzt. Sie ist bis 4 Wochen nach Erteilung des Gebührenbescheides fällig.
§ 5 Mahnung und Vollstreckung rückständiger Gebühren
(1) Für schriftliche Mahnungen ist der dafür anfallende Aufwand durch den Gebührenschuldner zu erstatten.
(2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. Die Kosten der Vollstreckung hat der Vollstreckungsschuldner zu tragen.
§ 6 Stundung und Erlass von Gebühren
Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden.
§ 7 Gebührentarif
A. Benutzungsgebühren
I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten
1. Reihengrabstätten
1.1 für Verstorbene vor Vollendung des 2. Lebensjahres (Ruhezeit 10 Jahre) 240,00 €
1.2 für Verstorbene ab Vollendung des 2. Lebensjahres (Ruhezeit 20 Jahre) 480,00 €
2. Wahlgrabstätten (Nutzungszeit 20 Jahre)
2.1 für Sargbestattungen
2.1.1 Einzelstelle 640,00 €
2.1.2 Doppelstelle 1.280,00 €
2.1.3 Dreifachstelle 1.920,00 €
2.2 für Urnenbeisetzungen
2.2.1 Einzelstelle (max. 2 Urnen) 640,00 €
2.3 St.-Markus-Friedhof Weggrabstätten 700,00 €
2.4 Gebühr für eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten (Verlängerungsgebühr) pro Jahr für Grabstätten
nach 2.1.1 und 2.2.1 32,00 €
nach 2.1.2 64,00 €
nach 2.1.3 96,00 €
nach 2.3 35,00 €
II. Gebühren für die Bestattung:
(Verwaltungs- und Organisationsaufwand im Zusammenhang mit der Bestattung, Aufwand für Grabherstellung etc.)
1. Grundgebühr
1.1 Sargbestattung (Verstorbene bis 2 Jahre) 380,00 €
1.2 Sargbestattung (Verstorbene ab 2 Jahre) 660,00 €
1.3 Urnenbeisetzung 300,00 €
III. Umbettungen, Ausbettungen Bei Umbettungen und Ausbettungen wird nach § 8 verfahren.
IV. Friedhofsunterhaltungsgebühr
Zur Finanzierung der Kosten für die laufende Unterhaltung der allgemeinen Friedhofsanlage wird von allen Nutzungsberechtigten (Inhabern eines Grabnutzungsrechts) auf Dauer des Nutzungsrechtes eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Grablager erhoben. Die Höhe der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt 23,00 € pro Grablager.
V. Gebühr für die Benutzung der Feierhalle / des Aufbahrungsraumes und Grunddekoration
1. Friedhöfe Dresden-Kaditz
1.1 Gebühr für die Benutzung der Feierhalle 160,00 €
1.2 Gebühr für die Benutzung des Aufbahrungsraumes 46,00 €
1.3 Gebühr für die Feierhallengrunddekoration 29,00 €
1.4 Gebühr für die Aufbahrungsraumgrunddekoration 23,00 €
1.5 Benutzung elektronische Orgel 26,00 €
1.6 Benutzung der CD Anlage 35,00 €
2. St.-Markus-Friedhof
2.1 Gebühr für die Benutzung der Feierhalle 150,00 €
2.2 Gebühr für die Stille Abschiednahme in der Feierhalle 40,00 €
2.3 Gebühr für die Benutzung des Aufbahrungsraumes 46,00 €
2.4 Gebühr für die Feierhallengrunddekoration 29,00 €
2.5 Benutzung des Harmoniums 7,00 €
VI. Gebühren für Gemeinschaftsgräber
Die Gebühren enthalten die Kosten für Erstgestaltung, Grabmal, laufende Unterhaltung sowie die Nutzungs-, Friedhofsunterhaltungs- und Bestattungsgebühr für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre).
1. Gemeinschaftseinzelgräber (einheitlich gestaltete Reihengräber);
St.-Markus-Friedhof 3.415,00 €
1.1 für Sargbestattung
1.2 für Urnenbestattung 3.055,00 €
2. Urnengemeinschaftsanlage
pro Beisetzung (Friedhöfe Dresden-Kaditz und St.-Markus-Friedhof) 2.130,00 €
B. Verwaltungsgebühren
- 1. Genehmigung für die Errichtung eines Grabmals sowie anderer baulicher Anlagen (z. B. Einfassungen) 33,00 €
- 2. Genehmigung für die Veränderung eines Grabmales oder der Ergänzung von Inschriften oder anderer baulicher Maßnahmen 16,50 €
- 3. Erteilung einer Berechtigungskarte an einen Gewerbetreibenden 33,00 €
- 4. Zweitausfertigung von Bescheinigungen der Friedhofsverwaltung 9,00 €
- 5. Umschreibung von Nutzungsrechten 9,00 €
- 6. Mahngebühr für 2. Mahnung 5,00 €
§ 8 Besondere zusätzliche Leistungen
Besondere zusätzliche Leistungen oder Kosten, für die kein Gebührentarif vorgesehen ist, werden von der Friedhofsverwaltung nach dem jeweiligen Aufwand berechnet.
§ 9 Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen hierzu bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung.
(2) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im vollen Wortlaut im Dresdner Amtsblatt.
(3) Die jeweils geltende Fassung der Friedhofsgebührenordnung liegt zur Einsichtnahme in den Friedhofsverwaltungen aus.
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen treten am 01.01.2019 jeweils nach der Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Dresden und der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe in Dresden-Kaditz vom 24.06.2014 und für den St.-Markus-Friedhof in Dresden-Pieschen vom 27.09.2010 mit allen Nachträgen außer Kraft.
Dresden, den 23.10.2018
Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Laurentiuskirchgemeinde Dresden-Trachau
gez. Dr. Florian Reißmann (Vorsitzender) / gez. Steffen Vogel (Mitglied)
bestätigt am 15.11.2018 Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens gez. am Rhein Regionalkirchenamt Dresden Leiter des Regionalkirchenamtes
Friedhofsverwaltung Dresden-Kaditz
Serkowitzer Str. 39, 01139 Dresden
Tel. 0351.836 19 64
Fax: 0351.873 79 47
E-Mail: friedhof.dresden-kaditz@evlks.de
Friedhofsverwaltung St. Markus-Friedhof
Hubertusstr. 1 , 01129 Dresden
Tel. 0351.848 92 74
Fax: 0351.856 71 80
E-Mail: st.markusfriedhof.dresden@evlks.de