Umgemeindung

Wenn Sie durch Umzug einer anderen Gemeinde zugeordnet wurden, aber Gemeindeglied in der Laurentiuskirchgemeinde bleiben möchten, können Sie gern einen formlosen Umgemeindungsantrag an unseren Kirchenvorstand stellen. Umgekehrt ist es möglich, dass Sie zu einer anderen Gemeinde gehören möchten. Dann stellen Sie Ihren Antrag bitte an den Kirchenvorstand der betreffenden Gemeinde.

Der Antrag sollte alle Familienmitglieder benennen, für welche die Umgemeindung beantragt wird. Ab Erreichen der Religionsmündigkeit mit dem 14. Lebensjahr müssen Kinder und alle Erwachsenen diesem Umgemeindungsantrag durch eigene Unterschrift zustimmen.

Der Umgemeindungsantrag ist durch die Kirchenvorstände  der abgebenden und der aufnehmenden Gemeinde zu bestätigen. Danach werden Sie durch ein Schreiben informiert.