Kirchgeld

Liebe Gemeindeglieder,

schön, dass Sie sich die Zeit nehmen, sich auf diesem Wege intensiver zum Kirchgeld zu informieren.

Für die vielfältigen Aufgaben, die die Ev.-Luth. Laurentiuskirchgemeinde Dresden-Trachau zu erfüllen hat bzw. die wir uns selbst gestellt haben, braucht die Kirchgemeinde Ihre Unterstützung. Das Kirchgeld bildet dabei einen wesentlichen Pfeiler für ein vielfältiges und alle ansprechendes Gemeindeleben. Damit erfüllt die Kirchgemeinde zudem auch eine durch die Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen auferlegte Verpflichtung, nach der das Kirchgeld durch einen schriftlichen Bescheid zu erheben ist.

Nachfolgend finden Sie einige weitergehende Informationen zu der Bedeutung und den rechtlichen Grundlagen für diese Form der Kirchgelderhebung.

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens hat am 23. Oktober 1990 das Kirchensteuergesetz – KStG erlassen. § 2 Abs. 1 Satz 4 dieses Gesetzes ist die Grundlage dafür, dass neben der Kirchensteuer auf Einkommens- bzw. Lohnsteuer (sogenannte „Landeskirchensteuer“) das Kirchgeld als „Ortskirchensteuer“ mit gestaffelten Beträgen erhoben wird. Im Unterschied zur „Landeskirchensteuer“ kommt das Kirchgeld voll und ganz unserer und damit Ihrer Kirchgemeinde zu gute.

Die Verordnung zum Kirchensteuergesetz (Kirchgeldordnung – KiGO) begründet für die Kirchengemeinden daraufhin das Recht, Kirchgeld zu erheben. Auf Antrag kann dabei die gezahlte Landeskirchensteuer auf die Pflicht zur Zahlung des Kirchgeldes angerechnet werden. Mit dem Antrag auf Befreiung vom Kirchgeld ist dann die gezahlte Kirchensteuer glaubhaft zu machen, z. B. mit der Vorlage des die Zahlung bestätigenden Steuerbescheids. Grund dafür ist der Datenschutz. Die von den Finanzämtern einbehaltenen Landeskirchensteuern werden zwar an die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsen weitergegeben, jedoch erfährt die Landeskirche nicht, welche Einnahmen jeder Einzelne hat und wieviel Kirchensteuer folglich gezahlt worden sind.

Zur Ausführung dieser Verordnung hat das Landeskirchenamt am 30. September 2003 eine Verwaltungsvorschrift erlassen. Die wesentlichen Inhalte dieser Verwaltungsvorschrift (VwVKiG) sind:

  • Der Erhebungszeitraum für das Kirchgeld ist das Kalenderjahr.
  • Kirchgeldpflichtig ist jedes Kirchgemeindeglied ab Vollendung des 16. Lebensjahres, das eigene Einnahmen hat.
  • Zu den kirchgeldpflichtigen Einnahmen gehören alle Einkünfte, also Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit, aus Vermietung etc. sowie sonstige Einkünfte, Renten, Stipendien, laufende soziale Unterstützungen, Unterhalt, aber auch freiwillige Zuwendungen etc.
  • Das Kirchgeld fließt vollständig unserer Kirchgemeinde zu und kann für alle Aufgaben in der Gemeinde genutzt werden.
  • Das Kirchgeld wird durch Bescheid erhoben, auch wenn sich dieses Wort nicht im Kirchgeldschreiben findet.
  • Gegen den Kirchgeldbescheid kann innerhalb eines Jahres nach Zugang Einspruch beim Pfarramt der Ev.-Luth. Laurentiuskirchgemeinde Dresden-Trachau erhoben werden; der Einspruch soll begründet werden.
  • Wird das Kirchgeld nicht gezahlt, kann eine Erinnerung erfolgen, die auch wiederholt versandt werden kann.
  • Wer das Kirchgeld nicht zahlt, muss zwar nicht mit dem Gerichtsvollzieher rechnen, aber viele wertvolle und hilfreiche Tätigkeiten können dann nicht oder nicht angemessen erfüllt werden; ebenso ist die Zahlung des Kirchgeldes Voraussetzung für die Übernahme kirchlicher Ämter und die Teilnahme an kirchlichen Wahlen.
  • Wer vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist, Kirchgeld zu zahlen, kann einen Antrag auf Stundung oder Erlass des Kirchgeldes stellen, über den der Kirchenvorstand entscheidet.

Vielen Dank für Ihr Interesse. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Ausführungen den Rahmen und die Bedeutung des Kirchgeldes für unsere Kirchgemeinde gebührend erläutert haben.

Die zitierten Rechtsvorschriften finden Sie unter www.evlks.de/landeskirche/kirchenrecht/rechtssammlung/17665.html.

Wenn Sie Hinweise oder weitergehende Fragen haben, können Sie nähere Informationen den häufigen Fragen entnehmen oder sich an Pfarrerin Annegret Lattke (kg.dresden_laurentius@evlks.de) wenden.

Für den Kirchenvorstand

Dr. Florian Reißmann, Vorsitzender

Pfarrerin Annegret Lattke, Stellvertr. Vorsitzende

Seniorenarbeit in der Ev.-Luth. Laurentiuskirchgemeinde

Begegnung ermöglichen, Unterstützung vermitteln, Beratung anbieten

Zur Laurentiuskirchgemeinde Dresden-Trachau gehören nicht nur viele junge Familien mit Kindern, sondern auch zahlreiche ältere Menschen. Die Arbeit für und mit Seniorinnen und Senioren ist uns sehr wichtig. Deshalb gibt es schon seit vielen Jahren den Arbeitsbereich Seniorenarbeit, der von Beginn an zu 100 % über Spenden finanziert wird.

Begegnung der Generationen

Unsere Seniorenmitarbeiterin Frau Pürthner möchte mit ihrer Arbeit den Kontakt zu und zwischen den Seniorinnen und Senioren der Kirchgemeinde pflegen und ermöglichen. Dafür organisiert sie verschiedene Seniorenkreise, bei denen die Menschen sich begegnen und austauschen können, kreative Ideen eine Umsetzung finden und thematische Impulse Abwechslung und Anstöße in den Seniorenalltag bringen. Wichtig ist dabei immer auch die Möglichkeit, dass jede und jeder sich selbst einbringen kann, sei es durch einen leckeren Kuchen, eine Reiseerzählung oder einen Buchtipp.

Nicht nur die Begegnung untereinander macht unsere Seniorenarbeit aus. Uns ist es auch wichtig, dass sich Alt und Jung begegnen können. Deshalb organisieren wir auch regelmäßig Treffen der Seniorinnen und Senioren mit den Kindern aus unserem Kinderhaus. Konfis üben mit den älteren Gemeindegliedern Lieder aus unserem neuen Liederbuch oder erklären ihnen wichtige Smartphone-Funktionen.

Unterstützung vermitteln

Unsere Seniorenmitarbeiterin steht in engem Kontakt mit sozialen Einrichtungen und Beratungsstellen der Stadt. Dadurch kann sie Ihnen helfen, die richtigen Ansprechpersonen für Ihre Anliegen zu finden.

Beratung anbieten

Über persönliche Gespräche nimmt sich unsere Seniorenmitarbeiterin Ihre Anliegen an - telefonisch, in den Gemeinderäumen oder auf Anfrage auch bei Ihnen zu Hause. Hier finden Sie Beratung und möglicherweise einen neuen Weg für Ihre persönliche Situation.

Ihre Spende hilft ...

... bei der Finanzierung der Seniorenarbeit in der Laurentiuskirchgemeinde!

Damit auch in Zukunft die gute Arbeit fortgeführt werden kann, bitten wir ganz herzlich um Ihre Unterstützung. Jede Spende zählt, ob einmalig oder regelmäßig.

Spendenkonto

Ev.-Luth. Laurentiuskirchgemeinde
Dresden-Trachau
KD-Bank (LKG Sachsen)

BIC: GENO DE D1 DKD
IBAN: DE06 3506 0190 1667 2090 28

Verw.-zweck: RT 1002/Seniorenarbeit/Ihr Name

Kirchenmusik ... soll bunt und vielfältig bleiben!!

Nicht jeder von uns mag klassische Musik, Popsongs, Gospel, Orgelmusik, Posaunenchöre oder
Schlagzeuge. Aber jeder von uns mag irgendetwas davon. Für jeden Einzelnen und für die Gemeinde insgesamt ist die Musik eine Bereicherung. Sie erreicht die Herzen der Menschen, sie baut Brücken, sie ist Anker in der Gemeinde und macht Glauben erlebbar auf ganz unterschiedliche Art und Weise. Weil Kirchenmusik zum Gemeindeleben dazugehört, möchten wir die Vielfalt unserer bestehenden Gruppen erhalten.

Bis zum Januar 2020 gab es in unserer Gemeinde eine Kantorenstelle im Umfang von 100 % und eine zweite im Umfang von 50 %. Im neuen Stellenplan der Landeskirche wird die zweite Kantorenstelle nicht mehr von der Landeskirche finanziert. Wir als Kirchgemeinde möchten mit Ihrer Hilfe die Vielfalt der musikalischen Gruppen durch Spenden erhalten. Die Kirchgemeinde und der Förderkreis Kirchenmusik Laurentius haben bereits eine finanzielle Unterstützung zugesagt, doch ein großer Teil des benötigten Geldes muss durch Spenden eingeworben werden. Unser aller Engagement ist gefragt.

Mit einer regelmäßigen Spende (z.B. 5,- € pro Monat) helfen Sie uns sehr.
Dazu können Sie den ausgefüllten Rückmeldeabschnitt des Flyers im Gemeindebüro abgeben oder einsenden. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag einzurichten oder unsere Kassenverwaltung zu beauftragen, ein SEPA-Lastschriftmandat für Sie einzurichten.

Doch auch einmalige Zuwendungen leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der musikalischen Vielfalt und dem lebendigen Gemeindeleben. Über eine verbindliche Zusage Ihrer Unterstützung würden wir uns sehr freuen.

Spendenkonto:

Ev.-Luth. Laurentiuskirchgemeinde Dresden-Trachau
KD-Bank (LKG Sachsen)
BIC: GENO DE D1 DKD
IBAN: DE06 3506 0190 1667 2090 28
Verw.-zweck: RT 1002/Projekte Kirchenmusik/Ihr Name

Ifakara

In der Stadt Ifakara in Tansania besteht das Hospital "St. Francis" mit der Leprastation "Nazareti", die von Schweizer Schwestern aus dem Kloster Baldegg in der Schweiz geleitet wird. Seit März 1984 werden durch Geldspenden von Gemeindemitgliedern Verbandsmaterial, Decken, Seife u. a. gekauft und in Paketen nach Ifakara geschickt. Durch diese Spenden kann die Not von schwerkranken und armen Menschen in der Dritten Welt etwas gelindert werden. Durch die Spenden sollen die Menschen dort außerdem befähigt werden, zu ihrem Lebensunterhalt selbst etwas beizutragen.

Spenden für eine weitere Hilfe werden dankbar angenommen. Sie können in der Kanzlei in der Kopernikusstraße 40 abgegeben werden.