Familienforschung & Kirchenbücher
Zuständigkeiten
Für Auskünfte aus Personenstandsregistern nach dem 1. Januar 1876 sind Standesämter bzw. das Stadtarchiv Dresden (Tel. 0351.488 15 15) zuständig.
Nur wenn eine Vernichtung der betreffenden Personenstandsunterlagen nachweisbar ist, können Sie sich an die Laurentiuskirchgemeinde wenden. Es können aber lediglich Auszüge über vollzogene Amtshandlungen (Taufe, Konfirmation, Trauung, Bestattung) angefertigt werden. Für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr oder Haftung übernommen werden. Auskünfte aus Kirchenbüchern sind nur möglich, wenn zumindest der Ort der gesuchten Amtshandlung bekannt ist.
Bitte schicken Sie Ihre Anfrage per Mail an unser Gemeindebüro. Darin sollte Ihr Suchauftrag so konkret wie möglich definiert sein. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.
Die bis 1875 in Dresden entstandenen Kirchenbücher sind verfilmt worden. Für die Nutzung der Filme wenden Sie sich bitte an das Landeskirchenarchiv in Dresden, Stuttgarter Straße 16 (0351.4692-901 – landeskirchliches-archiv.dresden@evlks.de)
Da die verfilmten originalen Kirchenbücher für die Benutzung gesperrt sind, ist die Zentrale Lesestelle auch für alle schriftlichen Auskünfte aus ihnen zuständig. Für die persönliche Benutzung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.