Aufnahme/Wiederaufnahme
Neuanfang
Lebenswege verlaufen nicht geradlinig. Getauft, konfirmiert, kirchlich verheiratet …
Das ist kein selbstverständlicher Lebenslauf mehr. Das Leben erfährt Brüche. Nur zerbrechen soll es daran nicht. Vielleicht stellt sich bei Ihnen die Sehnsucht nach Wegweisern ein, und die Kirche rückt wieder in Ihren blick. Der erste Schritt, um wieder in Kontakt zur Kirche zu kommen, fällt nicht immer leicht. Doch er ist möglich. Sie werden erwartet.
Wenn Sie schon einmal der Kirche angehört haben oder einer anderen Religion angehören, besteht die Möglichkeit, in die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens und somit in die Laurentiuskirchgemeinde aufgenommen zu werden. Bitte wenden Sie sich bei Interesse direkt an unsere Pfarrer. Diese vereinbaren zunächst einen Gesprächstermin mit Ihnen. Ein Formular zur Aufnahme/Wiederaufnahme wird während des Gesprächs ausgefüllt. Die Aufnahme selbst erfolgt in einem unserer Gottesdienste durch die Teilnahme am Abendmahl.
Was kostet mich die Mitgliedschaft?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die keine Kirchensteuer zahlen, da diese mit 9 Prozent an die Lohn- oder Einkommenssteuer gekoppelt ist. Wer kein eigenes Einkommen hat, muss nichts zahlen.
Die Kirche aber ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen.
Unsere Gemeinde erbittet einmal im Jahr von allen erwachsenen Gemeindegliedern einen Beitrag zur Unterstützung unserer Arbeit vor Ort (Kirchgeld).
>> Formular zur Wiederaufnahme in die Kirchgemeinde
Familienforschung & Kirchenbücher
Zuständigkeiten
Für Auskünfte aus Personenstandsregistern nach dem 1. Januar 1876 sind Standesämter bzw. das Stadtarchiv Dresden (Tel. 0351.488 15 15) zuständig.
Nur wenn eine Vernichtung der betreffenden Personenstandsunterlagen nachweisbar ist, können Sie sich an die Laurentiuskirchgemeinde wenden. Es können aber lediglich Auszüge über vollzogene Amtshandlungen (Taufe, Konfirmation, Trauung, Bestattung) angefertigt werden. Für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr oder Haftung übernommen werden. Auskünfte aus Kirchenbüchern sind nur möglich, wenn zumindest der Ort der gesuchten Amtshandlung bekannt ist.
Bitte schicken Sie Ihre Anfrage per Mail an unser Gemeindebüro. Darin sollte Ihr Suchauftrag so konkret wie möglich definiert sein. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.
Die bis 1875 in Dresden entstandenen Kirchenbücher sind verfilmt worden. Für die Nutzung der Filme wenden Sie sich bitte an das Landeskirchenarchiv in Dresden, Stuttgarter Straße 16 (0351.4692-901 – landeskirchliches-archiv.dresden@evlks.de)
Da die verfilmten originalen Kirchenbücher für die Benutzung gesperrt sind, ist die Zentrale Lesestelle auch für alle schriftlichen Auskünfte aus ihnen zuständig. Für die persönliche Benutzung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Familienforschung & Kirchenbücher
Schutzfristen und Gebühren
Die Benutzung von Kirchenbüchern wird in der Ordnung für die Benutzung kirchlicher Archive vom 5. Februar 2013 unter § 9 (Amtsblatt der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens 2013, S. A 31) geregelt und kann nur außerhalb der geregelten Schutzfristen genehmigt werden. Eine Benutzung von Kirchenbüchern bzw. der Eintragungen in Kirchenbüchern durch Dritte kann nur außerhalb der geregelten Schutzfristen genehmigt werden. Die Schutzfristen betragen für Taufen 110 Jahre nach Eintrag, für Konfirmation, Trauungen und Namensregister 80 Jahre nach Eintrag und für Bestattungen und Grabregister 30 Jahre nach Eintrag. Als Übergangsregelung zu der bisher geltenden Schutzfrist ab dem Jahr 1910 sind Taufeinträge auch weiterhin bis zum 31.12.1909 zur Benutzung freigegeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitung von genealogischen Anfragen gebührenpflichtig ist. Hinsichtlich der Gebühren für Archivbenutzungen und Auskünfte wird auf die Mustergebührenordnung für die Benutzung kirchlicher Archive (Amtsblatt der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens 2013, S. A 32ff.) verwiesen.
Weitere Hinweise zur Familienforschung und zum Umgang mit bereits verfilmten Kirchenbüchern innerhalb der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens finden Sie auf den Seiten der Landeskirche. (https://www.evlks.de/service/landeskirchenarchiv/benutzung/)
Kontakt:
Ines Voigt
Tel.: 0162.166 33 08
E-Mail: I.R.Voigt@gmx.net
Hilfenetz
Aus der Erfahrung eines schweren Unfalls mit dessen einschränkenden Folgen ist die IDEE entstanden, in unserer Gemeinde HILFE zu organisieren.
Wir haben es HILFENETZ genannt, weil es wie ein Netz mit vielen „Knoten“ oder besser „helfenden“ Mitmenschen Hilfe im akuten Notfall bieten kann.
Die meisten in unserer Gemeinde konnten bisher auf Familienmitglieder oder Freunde, Nachbarn und Bekannte zurückgreifen. Aber nicht alle kennen diesen Glücksumstand oder wollen die Freundschaft nicht überstrapazieren.
Und zudem gefällt uns die Möglichkeit, Gemeinde im eigentlichen Sinne wachsen zu lassen- indem man sensibel für die Not anderer wird.
Wir möchten für Familien und Alleinstehende da sein, die mitten im Leben sind und im Notfall Hilfe benötigen.
Das Hilfenetz ist keine Tauschbörse für Hilfsarbeiten! Niemand wird zur Gegenleistung aufgefordert! Da jeder in Notsituationen kommen kann, beruht die Idee auf Gegenseitigkeit. Und bei Zeitmangel kann jeder getrost auch NEIN sagen.
Unsere Hilfe im Notfall ist zeitbegrenzte Hilfe.
Unsere Hilfsangebote für Ihren Notfall sind:
- Kinderbetreuung bzw. Kinder bringen und holen (Musikschule, Kiga, Sport)
- PC-Probleme lösen
- Fahrdienst (Personen und Transport von Gegenständen- auch ggf. mit Anhänger)
- Kleinreparaturen
- Haushalthilfe (z.b. Wäsche bügeln, Fenster putzen, Kochen, Müll wegbringen)
- Begleitung zu Arztterminen oder Physio
- Apothekenversorgung
- Einkäufe
- Besuch/ Gespräch/ Aufmunterung
- Fahrradreparaturen
Das Hilfenetz gibt es seit ungefähr 13 Jahren. 16 Menschen bieten derzeit Ihre Hilfe an. Wir hatten in den gesamten Jahren ca. 150 Anfragen und konnten in verschiedenen Situationen Hilfe leisten.Wir haben uns damit gegenseitig das Leben leichter gemacht. Entsprechende Notsituationen haben sich entspannt. Sind Sie in einer Notlage? Wollen Sie bei uns mitwirken? Haben Sie Mut und melden Sie sich bei uns.
Bleiben Sie behütet!
Seelsorge/Begleitung
Seelsorge ist ein kirchliches Gesprächsangebot zu persönlichem Beistand und Begleitung in Krisen und Konflikten, in Veränderungsprozessen und bei schwierigen Entscheidungen. Seelsorger nehmen sich Zeit, hören zu, nehmen Gefühle ernst und versuchen Halt zu geben.
„Seele“ hat etwas mit Person und Persönlichkeit, Gefühlen und Sehnsüchten, Bestrebungen und Entscheidungen, Phantasie und Denkvorstellungen zu tun und in alledem mit der Würde und Unverfügbarkeit menschlichen Lebens.
Wenn die Seele in Not kommt, wird oft das ganze Leben schwer beeinträchtigt. Dann können sich Menschen an einen Pfarrer bzw. eine Pfarrerin wenden. Wenn Sie ein seelsorgerisches Gespräch wünschen, wenden Sie sich bitte an unsere Pfarrerin/unsere Pfarrer. Diese vereinbaren dann in Absprache mit Ihnen einen geeigneten Termin für ein Gespräch.
Trost, Hoffnung und Lösungen finden
Gespräche, Gebete oder andere Formen seelsorglicher Begleitung können ihnen Trost geben im seelischen Schmerz, in Sterben und in der Trauer. Seelsorge hilft, Situationen von Ohnmacht auszuhalten, neue Hoffnung zu gewinnen, eigene Lösungen in Entscheidungs- oder Konfliktsituationen zu finden, erfahrenes Leid oder eine persönliche Krise zu deuten. Wo es sich anbietet oder gewünscht ist, da erzählen Seelsorgerinnen und Seelsorger von ihren eigenen Erfahrungen mit dem Glauben und von tröstlichen Geschichten der Bibel.
Auch in der Evangelisch-Lutherischen Kirche besteht die Möglichkeit, in einem seelsorgerlichen Einzelgespräch mit einem Pfarrer/einer Pfarrerin eine Beichte abzulegen. Diese unterliegt der Schweigepflicht. Wenn Sie den Wunsch haben, beichten zu können, wenden Sie sich bitte direkt an einen Pfarrer/eine Pfarrerin unserer Gemeinde.
>> häufige Fragen
Umgemeindung
Wenn Sie durch Umzug einer anderen Gemeinde zugeordnet wurden, aber Gemeindeglied in der Laurentiuskirchgemeinde bleiben möchten, können Sie gern einen formlosen Umgemeindungsantrag an unseren Kirchenvorstand stellen. Umgekehrt ist es möglich, dass Sie zu einer anderen Gemeinde gehören möchten. Dann stellen Sie Ihren Antrag bitte an den Kirchenvorstand der betreffenden Gemeinde.
Der Antrag sollte alle Familienmitglieder benennen, für welche die Umgemeindung beantragt wird. Ab Erreichen der Religionsmündigkeit mit dem 14. Lebensjahr müssen Kinder und alle Erwachsenen diesem Umgemeindungsantrag durch eigene Unterschrift zustimmen.
Der Umgemeindungsantrag ist durch die Kirchenvorstände der abgebenden und der aufnehmenden Gemeinde zu bestätigen. Danach werden Sie durch ein Schreiben informiert.