Bericht von der Junisitzung des Kirchenvorstandes

Die Junisitzung fand entsprechend der Jahresplanung am 12. Juni statt. Sitzungsort war das Gemeindehaus in der Homiliusstraße 15.

Die Beratung begannen mit einer Andacht um 19 Uhr und wurde um 22.30 Uhr beendet. Es zeigte sich wieder einmal, dass die zu behandelnden Themen außerordentlich vielfältig sind und die Entscheidungsfindung, bezogen auf die zur Verfügung stehende Zeit, in dem einen oder anderen Fall eine große Herausforderung für die Mitglieder der Kirchenvorstandes darstellt.

So galt es zum Beispiel Stellung zu in Bearbeitung befindlichen Unterlagen für die Arbeit im Kinderhaus zu beziehen. Speziell betrifft das ein vom Jugendamt der Stadt Dresden gefordertes Kinderschutzkonzept und Festlegungen zum Beschwerdemanagement. Im Zusammenhang mit der Erstellung des Konzeptes steht auch die Frage im Raum, ob der Name der Kindereinrichtung beibehalten oder verändert werden soll. Ein weiteres Thema war die von der Landeskirche angeregte Errichtung von missionarischen Pfarrstellen. Pfarrerin Merkel-Manzer hat sich mit dieser Thematik engagiert befasst und viele Gespräche hierzu geführt. Im Ergebnis ist leider festzustellen, dass die Rahmenbedingungen (u.a. die Frage, wer die damit verbundenen Sachkosten trägt) für eine Umsetzung noch zu unklar sind, um konkreter zu werden.Beraten wurde des weiteren Fragen im Zusammenhang mit der gemeindepädagogischen Arbeit. Hier kommt es 2025 zu Stellenkürzungen seitens der Landeskirche. Es gilt folglich bis dahin herauszuarbeiten, was unsere Gemeindepädagogen/-innen zukünftig leisten sollen bzw. können. Im Ergebnis der Beratungen wurde eine Arbeitsgruppe aus sechs Personen ins Leben gerufen, die Vorschläge für den Kirchenvorstand erarbeiten sollen.

Entgegengenommen wurden wie immer die Berichte der Ausschüsse, wenngleich nur wenige davon getagt haben. So werde seitens des Friedhofsausschuss das Anliegen an den KV herangetragen, die seit 2018 gültige Friedhofsgebührenordnung zu überarbeiten. Die vorgeschlagenen neuen Gebühren fanden die Zustimmung der Mitglieder des KV, sodass nach Überprüfung der zugrundeliegenden Kalkulation durch das Landeskirchenamt die Gebührenordnung  in einer der nächsten Sitzungen beschlossen werden kann. Zustimmung fand auch der Vorschlag für die Errichtung einer modern gestalteten Gemeinschaftsgrabanlage „Blätter im Wind“ auf dem Friedhof in Kaditz. Ebenfalls zugestimmt wurde der  barrierefreien Umgestaltung des Eingangsbereiches der Feierhalle auf dem St.-Markus-Friedhof, nachdem die Stadt Dresden für dieses Bauvorhaben 25 TEuro zur Verfügung stellt.

Wie in fast jeder Kirchenvorstandsitzung waren auch diesmal Personalentscheidungen zu treffen. Eine dieser Entscheidungen ist den Mitgliedern besonders schwer gefallen. Inwieweit sich der Wunsch, für manche Entscheidungen mehr Zeit zu haben, umsetzen lässt, ist schwer einzuschätzen und bedarf sicherlich noch einmal einer gesonderten Betrachtung.

Angenommen wurde vom Kirchenvorstand ferner ein Vermächtnis eines verstorbenen Gemeindemitgliedes. Das Vermächtnis ist nach dem Willen der Verstorbenen für Personalkosten der Seniorenarbeit einzusetzen.

Auch das Thema der gemeindeeigenen Gebäude stand wie so oft auf der Tagesordnung. Diesmal betraf es insbesondere die Homeliusstraße 15 im Hinblick auf erforderliche Genehmigungen zur Nutzung aller Räumlichkeiten, die Markusstraße 2 (hier gibt es Interesse einer kirchlichen Sozialeinrichtung für die Nutzung von Räumen der ehemaligen Kassenverwaltung) und die Wohnung im Obergeschoss des Verwaltungsgebäude auf dem St.-Markus-Friedhof.

Da die Tonanlage in der Markuskirche schon seit einiger Zeit Probleme bereitet, hat sich der Kirchenvorstand sehr gefreut, dass die Landeskirche das Vorhaben zur Erneuerung der Tontechnik unterstützt. Verbunden damit ist die Erwartung, das die Technik insbesondere auch für die Umsetzung missionarischer Projekt eingesetzt wird, was mit unseren Überlegungen konform geht. Um die Gesamtfinanzierung sicherzustellen, freuen wir uns über zweckgebundene Spenden der Kirchgemeindemitglieder.

Weitere Themen (z.B. die Auswertung des Tauffestes) wurden auf Grund der fortgeschrittenen Zeit auf die nächste Sitzung verschoben.

Mit Gebet und Segen wurde die Sitzung nach dreieinhalb Stunden beendet.
Steffen Laub