Bericht von der Julisitzung des Kirchenvorstandes

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 8. Juli 2013 in Kaditz hat der Kirchenvorstand mehrere weitreichende Themen behandelt und entsprechende Entscheidungen getroffen.

 

Zuerst ging es um die Neuverteilung der Aufgaben in der Gemeindepädagogik. Im Rahmen der Strukturanpassung haben wir nach Streichung der halben Pfarrstelle einen höheren Stellenanteil in der Gemeindepädagogik bekommen, so dass wir nun 3 Personen beschäftigen können, jetzt mit einer 90%-, einer 80%- und einer 75%-Stelle. Für letztere wurde Frau Tina Brüggener angenommen. 

 

Ausführlich ließ sich der Kirchenvorstand über den Stand der möglichen Finanzierung des Baus der Weinbergskirche informieren. Nach jetzigem Kenntnisstand werden Kosten in Höhe von mehr als 931.000 € erwartet. An Spenden aus der Gemeinde erhoffen wir 100.000 €, wovon derzeit ca. 20% eingegangen sind. Wichtigste Finanzquelle für den Bau bleibt der Verkaufserlös des Hauses Weinbergstraße 49. Der Kirchenvorstand hat nach Kenntnisnahme der Fakten, soweit sie derzeit beschreibbar sind, beschlossen, den geplanten Weg für die Sanierung der Weinbergskirche weiter zu beschreiten.  

 

Ein weiterer wichtiger Beschluss galt der Verteilung der Aufgaben der Pfarrer auf künftig nur noch 3 volle Stellen. Dabei ging es um die Seelsorgebezirke, Verteilung der Aufgaben von Pfarramtsleitung, Mitwirkung in Ortsausschüssen sowie weiteren Ausschüssen des Kirchenvorstands, Seniorenarbeit, Konfirmandenarbeit, eine Regelung für Besuche bei hohen runden Geburtstagen u.a.m. Weiter wurde auch die Verteilung bzw. der Rhythmus der Gottesdienste auf die Kirchen beschlossen. Ausführliche Informationen dazu bietet die Internetseite der Gemeinde. Zu bedenken ist, dass durch den Bau der Weinbergskirche für die nächste Zeit ohnehin eine Sondersituation besteht. 

 

Durch eine neue Rechtslage war es weiterhin notwendig, die Gehalts-Eingruppierung der Mitarbeitenden in der Gemeinde neu zu beschließen. 

 

Aus gegebenem Anlass hat sich der KV darauf verständigt, dass Gemeindegliedern, die grundsätzlichere Anfragen an den KV haben, neben persönlichen Gesprächsangeboten auf die Kirchgemeindeversammlung verwiesen werden, um dort ihre Anliegen vorzubringen. 

 

Friedemann Schwinger