Häufige Fragen

Wie kann man sich zur Trauung anmelden?

Paare melden sich in unserem Pfarramt an. Diese Anmeldung sollte frühzeitig geschehen (mindestens ein halbes Jahr vor dem gewünschten Termin). Vor allem, wenn mehrere Pfarrämter und Personen an unterschiedlichen Orten einbezogen sind, empfiehlt sich ausreichend Vorbereitungszeit.

Der Pfarrer vereinbart dann mit dem Brautpaar einen Termin für ein oder zwei Traugespräche. Darin kommen Fragen und Anliegen des Paares zur Sprache. Außerdem werden die Gestaltung des Traugottesdienstes und ganz praktische Dinge, wie zum Beispiel die Sitzordnung, die Art des Einzuges in die Kirche und der Modus des Fotografierens, besprochen. Im Traugespräch wird auch das Anmeldungsprotokoll ausgefüllt und es werden Lebensstationen des Paares in Erinnerung gerufen.

Zum Traugespräch werden benötigt: Die Personenangaben des Paares, Angaben zu den kirchlichen Amtshandlungen (Datum und Ort von Taufe und Konfirmation), die Kopie der Eheschließungsurkunde (falls Sie bereits standesamtlich verheiratet sind) und – wenn ein Ehepartner einer anderen Kirchengemeinde angehört – eine Überweisung (Dimissoriale) der Heimatgemeinde.

Der Gottesdienst kann in einer anderen Kirche als der Heimatkirche gefeiert werden. Auch kann der Wunsch nach einem bestimmten Pfarrer geäußert werden. Dazu bedarf es aber Absprachen und Genehmigungen zwischen den beteiligten Pfarrämtern und Geistlichen.

Dürfen konfessionsverschiedene Paare kirchlich heiraten?

Für die Trauung  in der Evangelisch-Lutherischen Kirche ist die Kirchenmitgliedschaft beider Partner Voraussetzung.

Wenn ein Partner einer anderen christlichen Konfession angehört, z. B. römisch-katholisch ist, kann dieser vom zuständigen römisch-katholischen Pfarramt eine sogenannte Dispens bekommen: eine schriftliche Genehmigung zur Trauung in einer evangelischen Kirche. Damit ist ihre Ehe auch im Sinn der römisch-katholischen Kirche gültig.

Möglich ist auch, dass sich Geistliche beider Kirchen an einer Trauung beteiligen. Wenn ein Partner Mitglied einer Freikirche ist, sollten die bestehenden Möglichkeiten im Gespräch geklärt werden.

Ist eine kirchliche Trauung möglich, wenn nur ein Partner Kirchenmitglied ist?

Häufig kommt es vor, dass von den Traupaaren nur einer in der Kirche, der andere dagegen ausgetreten oder gar nicht getauft ist, manchmal auch einer anderen Religion angehört. In diesem Fall kann das Paar einen Gottesdienst zur Eheschließung feiern.

Voraussetzung ist, dass der nichtchristliche Partner ausdrücklich zustimmt und erklärt, den evangelischen Glauben des Partners, der Partnerin zu achten und auch bei der Erziehung der Kinder nicht zu behindern.

Welche Kosten entstehen für die Trauung?

Für Gemeindeglieder der Ev.-Luth. Laurentiuskirchgemeinde sind Trauungen in unseren Kirchen gebührenfrei. Für Auswärtige wird eine Gebühr von 100,00 Euro erhoben. Darin ist neben der Nutzung der Kirche auch das Orgelspiel enthalten. Am Ausgang wird eine Kollekte gesammelt, über deren Zweck das Brautpaar mitbestimmen kann.

Sind Segnungen von Paaren in eingetragenen Lebenspartnerschaften möglich?

Segnungen von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft sind in den Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens seit dem 1. Januar 2017 möglich. Welche Pfarrer in unserer Gemeinde Segnungen von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft durchführen, erfahren Sie im Gespräch mit unserer Verwaltung.