Kirchenvorstandswahlen 2020

Wichtige Informationen und Hinweise

Für Sonntag, den 20. September, ist in unserer Laurentiuskirchgemeinde die Wahl eines neuen Kirchenvorstands geplant. Gemäß dem am 13.01.2020 beschlossenen Ortsgesetz über die Bildung und Zusammensetzung des Kirchvorstands setzt sich der Kirchenvorstand der Laurentiuskirchgemeinde aus 16 Personen und den drei PfarrerInnen unserer Gemeinde zusammen. Von diesen 16 Personen sind 11 zu wählen, anschließend werden weitere 5 Personen berufen. Wahlberechtigt sind Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, das Wahlrecht nach kirchlicher Ordnung besitzen und in der Wählerliste verzeichnet sind. Wahlvoraussetzung ist, dass es keine Rückstände bei der Zahlung des Kirchgelds gibt.

Vorschläge für Kandidaten können bis zum 2. August über das Pfarramt beim Kirchenvorstand eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag muss von fünf wahlberechtigten Kirchgemeindegliedern unterschrieben sein. Die Vorgeschlagenen sind mit Namen, Vornamen, Geburtstag, Beruf und Anschrift zu benennen. Die genaue Wahlordnung kann im Gemeindebüro eingesehen werden - hier können Sie auch Muster-Vorlagen für die Einreichung eines Wahlvorschlags ausgehändigt bekommen.

Viele weitere Informationen zu allen eventuellen Fragen finden Sie unter

https://kirchenvorstand-sachsen.de

 

Das Wählerverzeichnis wird vom 13. Juli an für zwei Wochen im Gemeindebüro, Kopernikusstraße 40, ausgelegt werden. Bis zum 16. August kann gegen Eintragungen im Wählerverzeichnis Einspruch erhoben werden. Die Vorstellung der KandidatInnen erfolgt am 6. September nach dem Gottesdienst in der St.-Markus-Kirche - bereits ab Mitte August wird die Kandidatenliste auf unserer Homepage veröffentlicht werden.