Urnenbeisetzung

Für diese Wahlgrabstätten gilt ebenfalls eine gesetzliche Ruhefrist von 20 Jahren. Urnenwahlgräber haben eine Größe von ca. 1m² und können bis zu 2 Urnen aufnehmen.

Eine besondere Form der Urnenbeisetzung stellen Gemeinschaftsanlagen dar. Es besteht die Möglichkeit der Beisetzung in der Urnengemeinschaftsanlage auf dem Friedhof Spitzhausstraße in Kaditz.