Erdbestattung

Die Sargbeisetzung gilt noch heute als die klassische Form der Bestattung. Unsere Friedhöfe bieten sowohl Wahl- als auch Reihengräber an. Bei Wahlgrabstätten ist es möglich, die Lage des Grabes zusammen mit den Angehörigen auszusuchen. Es stehen mehrere unterschiedliche Grabfelder zur Verfügung. Eine Wahlgrabstätte erwerben Sie für eine Nutzungsdauer von 20 Jahren entsprechend der gesetzlichen Ruhefrist. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer darüber hinaus ist problemlos möglich. Oft werden Wahlgräber als Familiengrabstätten genutzt. 

Reihengräber werden stets für eine einzige Sargbestattung vergeben. Die Grabfelder werden von der Friedhofsverwaltung festgelegt und der Reihe nach belegt. Die Nutzungszeit entspricht der gesetzlichen Ruhefrist von 20 Jahren. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist nicht möglich.